Große Wellness-Ausstellung im wilden Süden!
5/5
aus über 150 Google-Bewertungen (Infos zur Echtheit)
Zubehör

Wasserbettenkonditioner Erstbefüller

22,50 €
Versand per Paketdienst, Lieferung in 3–5 Werktagen
Original-Ersatzteile & Zubehör
Passend beraten – fragen Sie uns bei Unsicherheit
Details

Produktbeschreibung

Beim Ettkus Erstbefüller „Firstfiller“ handelt es sich um eine hochwirksame Biozidkombination zur Erstbefüllung von Wasserbetten bei riskanter Wasserqualität beziehungsweise bei Neubefüllung von Wasserbetten nach Problembehandlung (z. Bsp. wegen Keimbefall). Hauptsächlich findet Firstfiller Anwendung bei regional durch Mikroorganismen belastetem Wasser. Mit einer 500ml-Flasche erreicht man eine sichere Erstkonservierung für ein Jahr bei ca. 350 Litern Wasser, das entspricht etwa einer Matratze eines Dualsystems von 200x220cm.

Herstellerinformationen

Ettkus Schlaf und Wellness GmbH
Pforzheimer Str. 202
76275 Ettlingen
Deutschland
E-Mail: roensch@ettkus.de
http://www.ettkus.de

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. Was ist zu tun: 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum, für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.

EU-Hinweis vollständig ansehen
Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. Was ist zu tun: 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum, für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien